Die Ortsgestaltung in Eichenau als Satzung
Die Ortsgestaltungssatzung von 1995 wurde zuletzt im März 2003 mit 7:6 Stimmen geändert, um Carports im Vorgartenbereich zuzulassen. Die Vorschriften zur Ortsgestaltung werden in der Regel in die Bebauungspläne übernommen und so auch von den Architekten beachtet. Unabhängig davon gilt die Satzung aber auch als eigenes Recht und stellt so den gewünschten Grüncharakter der Wohngemeinde sicher. Grundlegend war die Idee von Kreisbaumeister Georg Popp, 1915, die Häuser in mindestens 5 Meter...