Freizeit
Oldtimertreffen
Am 25. September luden die „Freunde alter Fahrzeuge aus Augsburg Stadt & Land“ anlässlich des Michaelimarktes in Schwabmünchen zu einem Oldtimer-Treffen ein. Als Oldtimer gelten in der Bundesrepublik Deutschland laut § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die am 1. März 2007 in Kraft trat und die bisherige StVZO ablöste, Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur...