Abstand! Selber mit-machen? Selber mit-messen? Aber klar doch, siehe unten ... "Rad-Maß 1.5" Die ersten Messpunkte sind da Die Vorschriften Siehe auch Kommentar ganz unten im Beitrag. Der Abstand zwischen überholendem Kfz und überholten Fahrrad ist ein wesentliches Maß für Komfort, Angstfreiheit und Sicherheit beim Radfahren, und deshalb ist dieser Abstand in der StVO § 5 "Überholen" so festgelegt: - min. 1,5 m innerorts, - min. 2,0 m außerorts. Die Realität "Autofahrer überholen Radfahrer zu...