Corona & Fahrrad im ECHO: 1,5 Meter ABSTAND ist auch gegenüber 🚲-Fahrenden das Maß aller Dinge!
Abstand 1,5 m. 1,50 Meter = Maß aller Dinge! Identisch! Gleichen Abstand halten: - 1,5 Meter mindestens, wegen Corona - 1,5 Meter mindestens, wegen 🚲-Schutz 1,5 m Mindest-Abstand: Zwei mal ist gerade das gleiche Maß aktuell, und darauf baut auch der Artikel auf der Frontseite des ECHO vom 9. Mai 2020 auf. Denn die StVO-Novelle, gerade veröffentlicht am Dienstag, den 28. April 2020, schreibt folgende Abstände bei Überholen vor: innerorts: 1,5 Meter Mindest Abstand zwischen überholendem Kfz und...