Nachtflugverbot - weil Fluglärm krank macht... Die Antwort aus dem Ministerium
„Eine Betriebsbeschränkung stellt einen Eingriff in die Gewerbefreiheit der Flughafengesellschaft dar und ist daher nur möglich, soweit hierfür eine geschriebene Rechtsgrundlage vorliegt und der Eingriff insbesondere verhältnismäßig ist.“ Die Antwort aus dem Ministerium vom 18.05.20 auf den offenen Brief kann man zusammenfassend auf die Kurzformel „Gewerbefreiheit vor Gesundheit“ bringen, aber, und so steht es im letzten Satz: „Nichtsdestotrotz kann ich die für Sie und die übrigen Anwohnerinnen...