Das neue Sexualstrafrecht
Die Einführung eines neuen Sexualstrafrechts zum 10.11.2016 soll der Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung dienen. 1. Vor der Gesetzesänderung gab es rechtlich grob eine Unterscheidung zwischen sexuellem Missbrauch, z. B. zum Schutz von Kindern oder Wehrlosen und sexueller Nötigung, mit der schwersten Form, der Vergewaltigung, die Gewalt oder Drohung erfordert. Unter dem Schlagwort „Nein heißt Nein“ hat die neue Gesetzgebung diese Trennung aufgelöst. 2. a) Es gibt nunmehr...