Rechts vor links für Radfahrer bei gegenläufigen Einbahnstraßen
aus der HAZ vom 3.12.2011: Frage eines Lesers an Schöler: In meiner Fahrtrichtung biegt eine Einbahnstraße nach rechts ab, an der Einmündung ist ein Fahrradschild, das Pfeile in beide Richtungen zeigt. Muss man hier einem entgegenkommenden Radfahrer Vorfahrt gewähren? Antwort: Durch die Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radler gilt in dem beschriebenen Einmündungsbereich die Vorfahrtsregelung rechts vor links. Dieses ist z.B. der Fall an mehreren Stellen in Burgdorf:...