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Musterwiderspruch gegen den Geheimvertrag
Sanierung der Fulgurit-Halde in Wunstorf-Luthe hier: Nichtzustimmung zum Stilllegungs- und Sanierungsvertrag Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (nds. VwVfG) wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte Dritter eingreift, erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. Bei dem zwischen der Region Hannover und der Eichriede-Projekt GmbH geschlossenen Stilllegungs- und Sanierungsvertrag (in der Fassung der...