Nicht der Arzt, sondern der Gutachter stellt die Diagnose.
Wenn Gutachter Therapien, Medikamente oder Verhaltensweisen nach Aktenlage attestieren sind ärztliche Ethik und die den Berufsstand normierenden Grundlagen nicht mehr gewährleistet: Ein Pneumologe hatte im April 2015 eine Patientin zu einer Rehabilitationsmaßnahme in die Hochgebirgsklinik Davos Wolfgang eingewiesen. Die Patientin legte das Attest der Post-Beamten-Krankenkasse, mit der Bitte die Kosten zu übernehmen, vor. Bei der Krankenkasse lief das übliche Prozedere der Genehmigung an: Ein...