Munition

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Ratgeber

Eine Schlüsselfrage

Verwahrung des Waffenschrank-Schlüssels: kein Tresor erforderlich djv Berlin - In welcher Form Waffen und Munition aufbewahrt werden müssen, ist im Waffengesetz geregelt. Seit dessen Novellierung 2009 sind Waffenbesitzer zudem angehalten, den kontrollierenden Behörden die sachgemäße Verwahrung nachzuweisen. Was aber geschieht mit den Schlüsseln von Waffenschränken? Zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank äußern sich weder das Waffengesetz oder die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Langenfeld
  • 15.03.12
  • 6
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