EU-Menschenrechte – persönliche
Beschwerde an das Büro der VN –Anhang 02
Liebe Leser In der Fortsetzung des Textes füge ich die Übersetzung von Anhang 2, der Beschwerde an das Büro der Vereinten Nationen, bei. Anlage 02 Entscheidung über die einvernehmliche Beendigung des Schlichtungsverfahrens Anlage 03 Entscheidung des ersten Grundgerichts in Belgrad über die Umsetzung der Schiedsvereinbarung vom 17. Oktober 2019 Beide Dokumente sind wichtige Beweismittel zur Begründung eines Asylantrags. Bei der offiziellen Anhörung wurden sie den Akten beigefügt, aber von der...