Lokalpolitik
Wo verbleiben Gülle und Gärreste im Winter?
Das fragt man sich bei den aktuellen Temperaturen hinsichtlich der Ausbringung auf gefrorenen Boden. Gülle aus tausenden Mastställen und Gärreste aus 1300 Biogasanlagen allein in Niedersachsen müssen irgendwo bleiben. Es gelten Sperrfristen nach § 4 DüngeVO: - Ackerland einschl. Gartenbau 1.11. bis 31.01. - Grünland 15.11. bis 31.01. Darüber hinaus gilt ein generelles Ausbringungsverbot, wenn der Boden nicht aufnahmefähig ist: - überschwemmt - Wasser gesättigt - durchgehend auch tagsüber...