Poesie
Landratsamt informiert über Ausnahmen zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Bewusstsein für Menschen mit Behinderung schaffen Die derzeitige Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum gilt mit ausdrücklichen Ausnahmen. Wer unter einer Krankheit leidet oder eine Behinderung hat, die das Tragen einer Maske unzumutbar erschwert oder unmöglich macht, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Bayerische Innenministerium empfiehlt allen betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, in der Öffentlichkeit eine entsprechende ärztliche Bestätigung...