Ein G'schmäckle bleibt im Fall Edathy
Auch im Fall Edathy haben wir wieder gelernt, dass die moderne Form das Ablasshandels, Verfahrenseinstellung gegen ein paar Euro, gängige juristische Praxis ist und jährlich zigtausendfach in Deutschland angewendet wird. Wohlgemerkt unter Berücksichtigung der Schwere der Schuld im jeweiligen Fall. Der dumme Bürger weiß nun auch, dass offensichtliche Kavaliersdelikte wie Kinderpornografie durchaus Aussicht auf wohlwollende Behandlung haben, zumal wenn die Opfer noch leben und sich die Täter nur...