Mahnmal in Bortshausen
Wieder einmal äußert sich ein Leserbriefschreiber am 24. Mai über das Mahnmal in Bortshausen. Er scheint die Rechtslage nicht zu kennen; deshalb einige Empfehlungen: Das Denkmal wurde nach der Hessischen Bauordnung (HBO) in der Fassung vom 15. Januar 2011 aufgestellt. In § 55 der HBO und der Anlage 2 i.V.m § 54 steht etwas über "Baugenehmigungsfreie Vorhaben"! Wenn sich der Leserbriefschreiber an Gesetze hält, ist das Problem erledigt. Übrigens handelt es sich nicht um ein "Kriegsdenkmal", denn...