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Wechselmodell beim Trennungshund
Das Wechselmodell beim Trennungshund
Neben den Auseinandersetzungen um das Vermögen, den Unterhalt und die Kinder, gibt nach einer Trennung auch der Verbleib von Haustieren Anlass zu Auseinandersetzungen. In § 90a BGB ist geregelt, dass Tiere vor dem Gesetz zwar keine Sachen sind, dass jedoch die Vorschriften über Sachen entsprechend auf sie anzuwenden sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Insoweit gehören Haustiere, die während der Ehe gemeinsam angeschafft worden sind, zu den Haushaltsgegenständen und sind damit im Rahmen...