Vom 1. April- 15. Juli besteht für Hunde, in Wald und freier Landschaft wieder Leinenzwang.
Ab dem 1. April dürfen die Hunde nicht mehr, im Wald und freier Landschaft, von der Leine gelassen werden. Sie dürfen sich erst wieder ab dem 16. Juli richtig austoben. Für viele Hundebesitzer unverständlich, aber zuwider Handlungen können teuer werden, wird man (Hund) erwischt, wird ein Bußgeld verhängt. Der Grund, allgemeine Brut, Setz-und Aufzuchtzeit.