Ratgeber
Rauchwarnmelder retten Leben !
Das Bundessozialgericht Kassel hat im Juni 2014 entschieden,dass Gehörlose und hochgradig Schwerhörige seitens ihrer Krankenversicherungen einen Anspruch auf die Kostenerstattung für spezielle Rauchwarnmelder haben (Urteil Az:B3KR 8/13R) Gemeint sind Systeme,die außer mit dem akustischen Signal auch mit Licht- und/oder Vibrationsimpulsen alarmieren.