Bonn, 25. Juni 2012: Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. "Diese Art der Entsorgung ist illegal. In den Pflanzenabfall-Verordnungen der Länder ist vorgeschrieben, dass Gartenabfälle...