Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Hygienebelehrung jetzt online möglich
Für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist eine Hygienebelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt laut Infektionsschutzgesetz notwendig, die nicht älter als 3 Monate sein darf. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe, die Gastronomie und andere Bereiche, in denen leicht verderbliche Lebensmittel hergestellt, zubereitet oder in Verkehr gebracht werden, sind bisher als Präsenzveranstaltung durchgeführt worden. Ab sofort bietet das Gesundheitsamt am...