Corona: Was gilt ab sofort im Landkreis Augsburg?
Nachdem die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 9. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, gilt ab sofort eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch aus triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören laut der Verordnung insbesondere: • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten • die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer...