Corona-Teststellen in Apotheken
Neue Allgemeinverfügung vereinfacht Beauftragung Um möglichst viele Apotheken für die Durchführung von kostenfreien Schnelltests für asymptomatische Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, hat die Staatsregierung eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Beauftragung der Apotheken zu vereinfachen. Interessierte Personen, die eine Schnellteststelle in ihrer Apotheke eröffnen möchten, müssen sich ab sofort nur noch auf eine Online-Liste des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege...