Bundestag nun endgültig den sogenannten „Feuerwehrführerschein“ beschlossen.
Wie der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) mitteilt, hat der Bundestag nun endgültig den sogenannten „Feuerwehrführerschein“ beschlossen. Mit einer entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes können die ehrenamtlichen Helfer der örtlichen Feuerwehren, der Rettungsdienste wie dem Bayerischen Roten Kreuz, des THW und der anderen Katastrophendienste jetzt auch die schwereren Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen fahren. Bisher durften ehrenamtliche Helfer im Rettungs- und...