Gesetzliche Betreuung und Vorsorge
Bürgersprechstunden vor Ort im 2. Halbjahr 2016 Was passiert, wenn Sie durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder im Alter nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern? In diesem Fall muss ein im Rahmen einer Vorsorgevollmacht von Ihnen Bevollmächtigter oder gesetzlich bestellter Betreuer Ihre Interessen beispielsweise bei Fragen der Gesundheit, im Bereich der Wohnungsangelegenheiten oder in finanziellen Angelegenheiten vertreten. Wie jeder selbst auf die Gestaltung der...