Gesetzliche Betreuung und Vorsorge
Bürgersprechstunden vor Ort im ersten Halbjahr 2022 Was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder aus Altersgründen nicht mehr dazu in der Lage ist, sich um die eigenen Angelegenheiten zu kümmern? In diesem Fall muss eine im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person oder ein gesetzlich bestellter Betreuer/ eine gesetzlich bestellte Betreuerin die eigenen Interessen beispielsweise bei Fragen der Gesundheit, im Bereich der Wohnungsangelegenheiten oder in...