Landkreis Augsburg wegen der Blauzungenkrankheit vorsorglich zum Sperrgebiet erklärt
Ein am 20. Februar festgestellter Fall der Blauzungenkrankheit in einem Betrieb im Landkreis Rems-Murr (Baden-Württemberg) wirkt sich indirekt auch auf Haltungsbetriebe im Landkreis Augsburg aus. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern schließt alle schwäbischen Landkreise (bis auf Teile des Landkreises Ostallgäu) mit ein. Dementsprechend wird der Landkreis Augsburg vorsorglich zum Sperrgebiet erklärt, woraus sich Beschränkungen in der...