🚙/🚛-Fußweg-Parken IST verboten, schon immer
Oberstes Gericht, endlich: "Ordnungsämter MÜSSEN(!) ab jetzt auch was DAGEGEN tun, wenn ..." Verfassungswidrig?
Neu: Das Bundesverwaltungsgericht BVerwG Leipzig urteilte endlich eindeutig! Falschparker gefährden Menchenleben, siehe z.B. Links hier und hier ...Deshalb! Das BVerwG hat gerade, am 6.6., SO geurteilt: Es gibt u.U. einen Anspruch darauf, dass das städtische Ordnungsamt gegen Falschparker einschreiten muss.Dann hat diese Behörde keinen Ermesssensspielraum mehr.Wat mut, dat mut!(ツ) Dazu die Pressemeldung des BVerwG vom 6.6.: https://www.bverwg.de/pm/2024/28 Allerdings: Fußwege sind für alle(!)...