Bautagebuch Laatzen-Arkaden / Bauschild
Gemäß § 17 Absatz 3 Satz 1 der Niedersächsische Bauordnung (NBauO) muß auf dem Baugrundstück ein von der öffentlichen Verkehrsfläche aus lesbares Schild dauerhaft angebracht sein, das die Bezeichnung der Baumaßnahme und die Namen und Anschriften des Bauherrn, der Entwurfsverfassers und der Unternehmer enthält. Neubau Laatzen-Arkaden Bauherr: Konzept A GmbH & Co. Laatzen-Arkaden KG Walter-Oehmichen-Straße 14 68519 Viernheim Projektsteuerung: THI Holding GmbH & Co. KG Jägerstraße 16 30167...