Ein Brinker Bauer erwirbt Zollgerechtigkeit
Laut einem Erbzinsbrief vom 1. Mai 1753 war der Landwirt Hans-Heinrich Eicke aus Brink vor Hannover (heute: Langenhagen) im Besitz der Zollgerechtigkeit, die ihm das Recht gab, einen Wegezoll von durchgehenden Gütern, oder Personen zu fordern. Maßgebend für das pro Fuhre erhobene Entgelt war die Zahl der Wagenräder und der Zugtiere. Die Zöllner durften in der Regel einen festgesetzten Anteil der von ihnen erzielten Einnahmen behalten. Den Überschuss bekam der jeweilige Landesherr. Diese Form...