Die Gliederung Deutschlands - Fusionen sind zulässig
Eine einfache Textanalyse des Textes des Grundgesetzes ergibt: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) kennt die Zeichenfolgen „Bundesland“ oder „Bundesländer“ nicht; wohl aber die Zeichenfolgen „Land“ und „Länder“. Das GG spricht bei der Gliederung Deutschlands von „Ländern“ (Plural). Aber wie viel „Länder“ müssen es sein? Das GG gibt hier keine Anzahl an. Also darf Deutschland ohne Textänderung des GG neu gegliedert werden, solange noch wenigstens zwei Länder übrigbleiben. Der...