Ratgeber
Bevor es so weit ist, Vollmachten erteilen.
Bevor es soweit ist. Hauptberuflicher Betreuer, Josef Stirnadl, war Gast bei einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft 60plus der Landsberger SPD. Wer regelt ihre Angelegenheiten, wenn sie es plötzlich selbst nicht mehr können, war die Einstiegsfrage an die Zuhörer? Betreuungsverfügung, Vorsorgeverfügung und Patientenverfügung gewährleisten, dass ihre Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie sie es wünschen. Die Betreuungsverfügung beauftragt das Gericht eine von ihnen gewünschte...