Tücken beim Krankengeld
Von erheblicher Bedeutung ist für den gesetzlich Krankenversicherten der Anspruch auf Krankengeld. Diese Leistung erhalten Versicherte, wenn sie z. B. durch Krankheit arbeitsunfähig werden. Bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit entsteht der Anspruch auf Krankengeld aber erst von dem Tage an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung folgt, damit rückwirkende Krankschreibungen ausgeschlossen werden können. Dies gilt für jede einzelne Arbeitsunfähigkeitszeit, d. h. auch bei erneuter...