Kostenerstattung für Schülerbeförderung
Die Schulverwaltung im Landratsamt Augsburg informiert, Onlineformular verfügbar: Für SchülerInnen an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, für SchülerInnen an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für SchülerInnen im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen erstattet der...