Lokalpolitik
Rundfunkfreiheit: Koch stoppen
Italienische Verhältnisse verhindern: Hände weg von der Pressefreiheit! Artikel fünf, Absatz eins des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert die Rundfunkfreiheit. Dazu gehört auch, dass der Staat keinen beherrschenden Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ausüben darf. Ein elementares Recht für eine funktionierende Demokratie: Denn nur gut, unabhängig und kritisch informiert, können wir Bürger/innen und Wähler/innen die Politik kontrollieren. An...