Knappschaft

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Ratgeber

Kostenlose Hotline zur Minijob -Neuregelung

Zum 1. Januar tritt bei den Minijobs eine Neuregelung ein: Minijobber können dann bis zu 450 Euro im Monat verdienen, außerdem werden alle Arbeitnehmer, die ihren Minijob im nächsten Jahr aufnehmen, rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen 3,9 Prozent ihres Gehalts selbst in die Rentenversicherung ein und haben damit Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Minijobber in Privathaushalten müssen 13,9 Prozent ihres Gehalts an Rentenversicherungsbeiträgen zahlen....

  • Nordrhein-Westfalen
  • Bochum
  • 20.12.12
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