04.10.2008 Morgeninformationen Ärztliche Schweigepflicht ab dem 01.10.2008 faktisch aufgehoben... Ab dem 01.10.2008 trat die beschlossene Änderung in den Bundesmantelverträgen in Kraft. Ärzte geben seitdem Analysematerial nicht mehr anonym an die entsprechenden Labore und Laborgemeinschafen. Vielmehr müssen neuerdings zu Abrechnungszwecken alle persönlichen Daten des Patienten zusammen mit dem Analysematerial eingereicht werden. Dies bedeutet, da das untersuchende Labor die ermittelden...