Die Stadt Springe erfüllt in Sachen Kinderbetreuung die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht. Statt Selbstkritik zu üben, zeigt der Bürgermeister, wes‘ Geistes Kind er ist, wirft den Eltern eine „hohe Erwartungshaltung“ und „Anspruchsdenken ohne Ende“ vor und empfiehlt berufstätigen Eltern allen Ernstes die Betreuung zu Hause (NDZ vom 04.05.2015). Kinderlose 2 Gehälter - Familien nur eins? Fakt ist: Die Eltern der unter drei jährigen Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung, der ihnen...