Ratgeber
Fiktive Abrechnung des Kasko – Fahrzeugschadens
Im Schadensfall hat der Eigentümer eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich die Möglichkeit, die Reparaturkosten konkret nach durchgeführter Reparatur geltend zu machen oder, fiktiv auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlages abzurechnen. 1. Im Falle eines Haftpflichtschadens, wenn also ein Dritter Unfallverursacher ist, steht häufig die Streitfrage im Raum, ob der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Vertragswerkstätte bezahlen muss...