Justiz

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Angeklagter BOHLEN (Dieter von DSDS); Vorsicht K U N S T ! (a&s sign. 01.10.). D.B.: "wisst Ihr, was der Unterschied zwischen Euch und einem Eimer Scheiße ist? Der Eimer!"
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Primitive Massenmedien – BOHLEN & die JUSTIZ - Kunstfreiheit

Dieter BOHLEN kann gewiss nicht mehr als „unterbelichtet, begriffsstutzig und primitiv“ hingestellt werden. Er wurde juristisch zum „Künstler“ erklärt: Dieter Bohlens flotte bis verletzende Sprüche bei „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) sind „Kunst“. Wer seine Sprüche im Gedächtnis hat, der glaubt es kaum. Höchstrichterlich ist es aber jetzt bestätigt. Für ihn und die anderen DSDS-Juroren müsse der Sender RTL daher Künstlersozialabgabe zahlen, urteilte am 01.10.09. das Bundessozialgericht...

  • Hessen
  • Gladenbach
  • 01.10.09
  • 9
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