Jugendbeteiligung in Bad Lauterberg
Ein erster Schritt oder doch eher viel Wind um nichts?
Bad Lauterberg. Bereits seit 2010 soll gemäß § 36 Nds.Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in geeigneter Weise bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, vom Stadtrat ermöglicht werden. Ein Antrag im Sept. 2022 brachte das Thema in Bad Lauterberg wieder auf die Tagesordnung. Gefordert wurde eine dauerhafte Beteiligung von fünf Jugendlichen als beratende Mitglieder. Eine Umsetzung würde allerdings gegen § 71 NkomVG verstoßen. Es folgte...