Jugendstrafrecht Teil II
Das Jugendstrafrecht stellt ein eigenes Sanktionierungssystem aus besonderen Einstellungsmöglichkeiten, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und letzten Endes Jugendstrafe zur Verfügung. Es wird von Jugendgerichten mit besonderen Zuständigkeiten umgesetzt, in allen Verfahrensabschnitten gibt es spezielle Verfahrensvorschriften. 1. Erziehungsmaßregeln wie Weisungen und Erziehungshilfen dienen zur Regelung der Lebensführung des Jugendlichen als erzieherischer Eingriff. Weisungen beinhalten z.B....