Lokalpolitik
Streit über Beschneidungsurteil "Du bist beschnitten, du bist ein Mann"
Die Entscheidung des Kölner Landgerichts, nach der die religiös begründete Beschneidung von Knaben den Straftatbestand der Körperverletzung darstellt, ist noch nicht rechtskräftig und schon wird von unserer Regierung darüber nachgedacht, wie man das Recht so hinbiegen kann, dass diese Art der Körperverletzung straflos bleibt. Bei allem Respekt vor jeder Religion: Was mit den Kindern geschieht, ist eine Körperverletzung, die nicht nur nach dem Strafrecht zu verfolgen ist, sondern auch gegen das...