ÖDP: Bundesverfassungsgericht ignoriert das Kindeswohl
Erziehungsgehalt überfällig! Mit seinem Urteil vom 21. Juli bezeichnet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das gegenwärtige bundeseinheitliche Betreuungsgeld von 150 € für Eltern, die ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, als verfassungswidrig. Inhaltliche Argumente gegen ein solches Betreuungsgeld fehlen. Es werden lediglich die Voraussetzungen für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verneint, die in Art. 72 Abs. 2 GG genannt sind. Der Vorsitzende des...