Kultur
Die Kunst ist das Gewissen der Menschheit (Friedrich Hebbel) - Die Leiter des Kulturbüros Neusäß, Anneli Bronner, blickt auf das Jahr zurück
Artikel 3/1 der Bayerischen Verfassung besagt, dass Bayern ein „Rechts-, Kultur- und Sozialstaat“ ist. Die Kultur steht nach dem Recht an zweiter Stelle. Artikel 140 fordert: „Kunst und Wissenschaft... das kulturelle Leben... sind von Staat und Gemeinde zu fördern“. Dem Verfassungsauftrag kam Neusäß 1988 mit dem Bau der Stadthalle und 2015 mit dem des Hauses der Musik und Jugendkultur in vorbildlicher Weise nach. Daher war das Jahr 2015 ein hervorragendes Jahr für die Stadthalle und die...