Wie geht es weiter nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?
Reviersystem durch Urteil nicht in Frage gestellt djv Berlin - Fakt ist: Das Urteil vom 26. Juni stellt lediglich fest, dass in dem konkreten Einzelfall (Herrmann gegen Deutschland) die Menschenrechtskonvention verletzt wurde. Damit ist die geltende Gesetzeslage nicht ungültig. Das Urteil hat zudem keinen direkt bindenden Charakter. Allerdings ist der Gesetzgeber aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, die die Verletzung des Grundrechts, wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte...