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Ratgeber
Benutzen strompolizeilich verboten!!!

Strompolizei

Als Strompolizei (teilweise: Flusspolizei) wurden bzw. werden die Behörden der Wasserbauverwaltungen bezeichnet. Ihnen oblag u. a. nach dem preußischen oder sächsischen Recht die Hoheitsverwaltung, insbesondere aber (wegerechtlich) die Instandhaltung der Schifffahrtswege. Der Begriff „Strompolizei“ kann schon 1852 in einer Schrift von Hugo von Bose nachgewiesen werden. Die Reichs- bzw. Bundeswasserstraßen stehen im privatrechtlichen Eigentum des Bundes (vgl. Art. 89 Grundgesetz). Der...

  • Niedersachsen
  • Pattensen
  • 21.03.12
  • 7
Wetter
Schneemonster | Foto: (c) pan / www.pixelio.de

WARNUNG des Deutschen Wetterdienstes.....

29.10.2008 WARNUNG des Deutschen Wetterdienstes..... Jetzt ist es wieder soweit. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlichte heute Abend auf der Internetseite Deutscher Wetterdienst http://www.dwd.de/ folgende Mitteilung: ..... Aktuelle Wetter- und Warnlage - In höheren Mittelgebirgslagen vielfach Schnee mit Glättebildung, in der Nacht zum Donnerstag Schneefallgrenze teils unter 600 Meter absinkend. Gebietsweise Nebel und örtlich leichter Nachtfrost. Im...

  • Hessen
  • Marburg
  • 29.10.08
  • 3
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