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Hinterbliebenengeld
Die Bemessung des Hinterbliebenengeldes
Mit dem Gesetz zur Einführung eines Anspruches auf Hinterbliebenengeld vom 17.07.2017 wurde § 844 BGB in Absatz 3 ergänzt und betrifft Ansprüche der Hinterbliebenen insbesondere auch bei schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang. 1. Der Ersatzpflichtige, im Zweifel der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers, hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische...