Will sich „Maternus“ Bonifatiusverkauf vergolden
Nochbetreiber Maternus aus Berlin soll von Heim-Bewohnern verlangen, nicht nur ab dem 1.1.2020 an die Charlestongruppe 41,8% höhere Investitionskosten zu zahlen, NEIN auch rückwirkend für 2019. Das Gesetz fordert von der Einrichtung gegenüber den Bewohnern die Einhaltung der Formen des § 9 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Wurde das Gesetz beachtet? Wenn Bewohner, deren Angehörigen oder Betreuer, nicht weiterhin durch gegebene Einzugsermächtigung blind zahlen wollen, haben sie eine...