Poesie
WLZ Artikel vom 21. März 2013 / Urteil des Bundesgerichtshofs ( BGH ) zur Haltung von Tieren in Mietwohnungen
"Die Haltung von Hunden und Katzen dürfen in Mietverträgen nicht generell verboten werden entschied der BGH in einem Grundsatzurteil". Dennoch muss eine Abwägung der Interessen und Belange der anderen Hausbewohner erfolgen! Irgendwie kann ich die BGH Entscheidung nicht nachvollziehen. Die bisherige Regelung besagte, dass man bezüglich der Tierhaltung das Einverständnis des Vermieters benötigte. Wenn nun beispielsweise einer der Mieter eine Allergie gegen Tierhaare hat, so kann der Vermieter...