Kapitalanlagen bei Zweitwohnungssteuer steuerfrei
Keine Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Kapitalanlagen Wenn ein Immobilienobjekt als Kapitalanlage dient, dann darf nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht dieses Objekt nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. (BVerfG, Urteil vom 15.10.2014, Az. 9c 5.13). (kip)